Ethikbeauftragte

Vorstellung

Am SIAL begleitet Prof. Dr. Dr. Andrea Rögner als Ethikbeauftragte. In dieser Funktion steht sie allen Organisationseinheiten, Mitarbeitenden, Forschenden, Lehrenden und Studierenden als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite.

Andrea Rögner unterstützt unter anderem bei der ethischen Einschätzung von Projekten, insbesondere dann, wenn diese mit sensiblen Daten, vulnerablen Personengruppen oder potenziellen Interessenskonflikten verbunden sind. Sie berät bei der Vorbereitung von Ethikanträgen, hilft bei der Einhaltung ethischer Standards und sorgt dafür, dass Forschung im Einklang mit rechtlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Verantwortungspflichten steht. Dabei bringt sie sowohl Fachkenntnis als auch eine offene, reflektierte Haltung mit – immer mit dem Ziel, Wissenschaft im Dienst des Gemeinwohls mitzugestalten.

Neben der Einzelfallberatung engagiert sich Andrea Rögner auch für die Etablierung einer lebendigen Ethikkultur am Institut. Als Ethikbeauftragte ist es ihr ein Anliegen, Orientierung zu bieten, ohne vorzugeben – und Räume zu öffnen, in denen Unsicherheiten, Dilemmata oder Zielkonflikte offen angesprochen werden können. Denn ethisches Handeln beginnt dort, wo Fragen gestellt werden. Mit ihrer Arbeit leistet Andrea Rögner einen wichtigen Beitrag dazu, dass Forschung am Institut nicht nur exzellent, sondern auch verantwortungsvoll betrieben wird.

Welche Aufgaben hat die Ethikbeauftragte

Sie...

  • ist Ansprechperson für ethische Fragestellungen
  • ist organisatorisch in Management Services angebunden
  • berät alle Organisationseinheiten, Gremien und Kommissionen sowie Mitglieder der Hochschule, insbesondere Dozierende und Studierende
  • ist bei Produkten oder Geschäften mit Ethikbezug eingebunden
  • leitet die Ethikkommission
  • beruft die Ethikkommission bei unklaren oder ethisch kritischen Themen bzw. bei Verdacht auf Verstösse ein

Der Ethik Kodex am SIAL

Das SIAL verfügt über eine Ethikrichtlinie, auch Ethik Kodex genannt, beschreibt konkrete Pflichten, etwa den Schutz vertraulicher Daten, den transparenten Umgang mit Quellen und KI, faire Bewertungen sowie den Schutz vor Diskriminierung, Mobbing, sexueller Belästigung und Machtmissbrauch. Zudem regelt das Dokument, wie Verstösse gemeldet, geprüft und je nach Schwere, Häufigkeit, Auswirkungen und Kontext bewertet sowie sanktioniert werden.

Was versteht man unter ethischem Handeln am SIAL?

Beispiele

In der Lehre: Lehrveranstaltungen sollen diskriminierungsfrei, respektvoll und fair gestaltet werden. Prüfungen müssen transparent und gerecht durchgeführt werden.

In der Forschung: Wissenschaftliche Arbeiten müssen nach den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen Praxis erfolgen. Dazu gehören Ehrlichkeit bei der Datenerhebung und -auswertung, korrektes Zitieren sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Forschungsergebnissen.

Im Umgang miteinander: Ein respektvoller und wertschätzender Umgang zwischen Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden ist die Grundlage für ein gutes Lern- und Arbeitsklima. Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing widersprechen den ethischen Grundsätzen einer Hochschule.

Im Datenschutz: Persönliche Daten von Studierenden, Mitarbeitenden oder Probanden müssen vertraulich behandelt und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschützt werden.

Bei Forschungsprojekten: Insbesondere bei Studien mit Menschen oder Tieren müssen ethische Richtlinien eingehalten werden.

Wann wenden sich Studierende an die Ethikbeauftragte?

Personen an einer Hochschule können sich an unsere Ethikbeauftragte wenden, wenn sie unsicher sind, ob ein Verhalten, eine Entscheidung oder ein Vorhaben ethisch vertretbar ist. Typische Fälle sind:

Forschung mit Menschen: zum Beispiel Befragungen, Interviews, Experimente, psychologische Studien, medizinische Untersuchungen oder Tests mit Studierenden, Mitarbeitenden oder externen Personen.

Umgang mit sensiblen Daten: etwa Gesundheitsdaten, personenbezogene Daten, Video- oder Tonaufnahmen, Daten von Kindern, vulnerablen Gruppen oder vertraulichen Forschungsdaten.

Interessenkonflikte: zum Beispiel, wenn finanzielle, persönliche oder institutionelle Interessen Forschung, Bewertung, Berufungen, Prüfungen oder Entscheidungen beeinflussen könnten.

Wissenschaftliches Fehlverhalten: etwa Plagiate, Datenmanipulation, erfundene Ergebnisse, unfaire Autorschaft, Ghostwriting oder Druck zur Veränderung von Forschungsergebnissen.

Diskriminierung und Machtmissbrauch: zum Beispiel Benachteiligung wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung, aber auch Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen zwischen Lehrenden, Vorgesetzten, Promovierenden oder Studierenden.

Belästigung oder unangemessenes Verhalten: etwa sexuelle Belästigung, Mobbing, Einschüchterung, Drohungen oder respektloser Umgang im Hochschulkontext.

Ethische Fragen in der Lehre: zum Beispiel problematische Prüfungsbedingungen, unfairer Umgang mit Studierenden, unangemessene Lehrinhalte oder der Einsatz von KI-Tools ohne klare Regeln.

Forschung mit Umweltfolgen: wenn Forschungsprojekte ökologische Risiken haben oder mit gefährlichen Stoffen, Technologien oder Verfahren verbunden sind.

Kooperationen und Drittmittel: etwa bei fragwürdigen Geldgebern, militärischer Nutzung, politischem Einfluss, Sponsoring oder Kooperationen mit Unternehmen, bei denen Unabhängigkeit und Integrität gefährdet sein könnten.

Whistleblowing und vertrauliche Beratung: wenn jemand ein mögliches ethisches Problem beobachtet, aber unsicher ist, wie damit umzugehen ist oder Angst vor Nachteilen hat.

Kurz gesagt: Unsere Studierenden wenden sich an unsere Ethikbeauftragte, wenn ein Hochschulvorgang rechtlich vielleicht erlaubt ist, aber moralisch, wissenschaftlich oder institutionell problematisch sein könnte. Die Gespräche werden vertraulich behandelt.

Andrea Rögner
Co-Geschäftsführung
Prof. Dr. Dr.
Andrea
Rögner

andrea.roegner@sial-
hochschule.ch

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