AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Studienprogramme SIAL Schweizerisches Institut für Advanced Learning AG

(im Folgenden SIAL) - Version2025 – Gültig ab November 2025 (SON-0004)

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Studienprogramme, die mit der SIAL abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung für einen Studienprogramm erklärt sich der Teilnehmende / die Teilnehmende mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Bei Studienprogrammen von Kooperationspartnern können die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners diese AGB ergänzen oder ersetzen. Die Details werden in der Studienprogrammen bzw. der Studienanmeldung geregelt.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch mit dem Anmeldedossier und versteht sich für das gewählte Studienprogramm und für die gesamte Dauer des Studienprogramms. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Die Zulassungskommission entscheidet definitiv aufgrund der eingereichten Unterlagen über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen und über die Aufnahme in das Studienprogramm.

3. Bestätigung der Anmeldung

Der Studienprogrammsvertrag zwischen dem Teilnehmenden / der Teilnehmenden und der SIAL kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die SIAL zustande. Zu beachten ist, dass die Anmeldung zu einem Studienprogramm in jedem Fall verbindlich ist.

4. Programmänderungen und Absagen durch die SIAL

Die SIAL behält sich das Recht vor, Studienprogramme, Zeitvarianten, Vertiefungsrichtungen oder Module wegen Unterbeteiligung oder anderer Umstände, die eine Durchführung aus Sicht der SIAL unzumutbar machen, abzusagen. Die SIAL behält sich des Weiteren vor, aus wesentlichen Gründen Änderungen an den Studienprogrammen oder Modulen unter Wahrung der berechtigten Interessen der angemeldeten Teilnehmenden vorzunehmen. Ebenfalls können Termine verschoben und andere als die angekündigten Dozierenden eingesetzt werden. Absagen werden 14 Tage vor Beginn des Studienprogrammes kommuniziert. Bei Studienprogrammen von mehr als 4 Semestern Gesamtdauer werden Absagen 30 Tage vor Beginn des Studienprogrammes kommuniziert.

Wird ein ganzes Studienprogramm definitiv abgesagt, werden die bereits bezahlten Gebühren den Teilnehmenden zurückerstattet. Jeglicher Ersatz von weiteren Kosten ist ausgeschlossen, soweit die SIAL solche Kosten nicht grobfahrlässig verursacht hat.

5. Finanzielle Bestimmungen / Zahlungsbedingungen

Die Studiengebühr ist grundsätzlich vor Beginn des Studiums fällig und zahlbar. Bei Ratenzahlung (Semester- oder Monatsrate) ist die Rate vor Beginn des Semesters bzw. Monats fällig und zahlbar. Die Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienstes, Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Ferien oder beruflicher Belastung führt zu keinem Anspruch auf Reduktion der Studiengebühr. In den Studiengebühren inbegriffen sind Lehrmaterialien gemäss Ausschreibung, Dokumentation der Dozierenden sowie die Betreuung vor Ort und alle regulären Prüfungen. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Verpflegung, Reise und Unterkunft, Nach- oder Wiederholung von Lernleistungen (z.B. Prüfungen, schriftliche Arbeiten), Wiederholung Lektionen, Modulen oder Studienprogrammen, ergänzende Literatur, etc.

Die SIAL behält sich vor, Teilnehmende die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommen, zu sperren bzw. aus dem Studienprogramm auszuschliessen. Vor der Graduierung muss die gesamte Studiengebühr bezahlt sein. Bei verspäteter Zahlung wird ab Fälligkeit der Rechnung ein Verzugszins von 5% p.a. fällig.

6. Preisgarantie

Die Studiengebühr ist für die Regelstudienzeit garantiert und bleibt unverändert. Nach einer Kündigung und Neuanmeldung durch den Teilnehmenden / die Teilnehmende gelten für die Neuanmeldung die aktuell gültigen Studiengebühren. Unterbricht oder verschiebt ein Teilnehmender / eine Teilnehmende einen Studienprogramm, so ist der Preis für die maximale Studiendauer garantiert. Bei Studienprogrammen von mehr als 4 Semestern Dauer wird der Preis für jeweils 4 Semester garantiert. Die Gebühren für die Nach- oder Wiederholung von Lernleistungen sowie für zusätzliche Leistungen sind in der jeweils aktuell geltenden Gebührenordnung geregelt.

7. Rabatte

Die durch die SIAL gewährten Rabatte können nur beansprucht werden, wenn die zu dem Rabatt definierten Bedingungen erfüllt werden. Wird ein Rabatt in Anspruch genommen, so muss der Nutzniesser / die Nutzniesserin die Erfüllung der Bedingungen jedes Semester nachweisen. Werden die Rabattbedingungen nicht mehr erfüllt oder fehlt der Nachweis so verfällt der Anspruch darauf. Allfällig zu viel bezogene Rabatte werden nachverrechnet. Die verschiedenen Rabatte sind nicht kumulierbar. Die SIAL anerkennt folgende Rabatte:

  • Rabatt für Teilnehmende für die Wiederholung des gesamten Unterrichts (CAS, Semester, Modul ohne neue Lehrmittel): 20% auf die Studiengebühren.
  • Rabatte für Mitarbeitende von Firmen oder Mitgliedern von Organisationen: die Ermässigungen sind in Verträgen zwischen der SIAL und der Firma bzw. Organisation geregelt.

8. Rücktritt vor Studienprogrammsbeginn

Der Rücktritt vor dem Studienprogrammsbeginn ist durch den Teilnehmenden / die Teilnehmende schriftlich mitzuteilen. Die finanzielle Folge der Annullierung nach der Anmeldebestätigung beträgt bis 30 Tage vor Studienprogrammsbeginn CHF 250. Danach sind 10% der Semesterrate des Studienprogrammes als Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.

9. Umbuchungen vor dem Start des Studiums

Vor dem Start des gesamten Studiums sind Umbuchungen auf andere Studienprogramme oder die Verschiebung des Studienstartes möglich. Eine Umbuchung oder Verschiebung nach der Anmeldebestätigung bis 30 Tage vor Studienprogrammsbeginn hat keine finanzielle Folge. Danach ist eine Administrativkostenentschädigung von CHF 250 zu bezahlen. Bei der Umbuchung auf einen anderes Studienprogramm wird der Preis des neuen Studienprogramms angewendet und eine allfällige Differenz gutgeschrieben bzw. nachbelastet.

10. Umbuchungen während des Studiums

Die Umbuchung oder Verschiebung von Modulen oder Semestern während des Studiums ist vor dem Start des Moduls oder Semesters möglich. Die Verschiebung führt zu einem Unterbruch des Studiums und ist im Punkt 12 dieser AGB geregelt. Unter Umbuchung im Sinn dieser Ziffer wird die Veränderung der Reihenfolge oder der Austausch von Modulen oder Semestern, sofern dies in der Studienprogrammsbeschreibung vorgesehen ist, verstanden. Durch die Umbuchung entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

11. Austritt / Kündigung während des Studiums

Ein vorzeitiger Rücktritt aus dem Studienprogramm (CAS, DAS, MAS, MBA, EMBA, Doktorate) ist auf Ende jedes Semesters möglich. Die Kündigung hat spätestens 30 Tage vor Beginn des nächsten Semesters bzw. Moduls mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist oder dem Austritt während des Semesters wird die gesamte Semestergebühr fällig. Bei Rücktritt von einem Masterstudienprogramm (MAS, MBA, EMBA) ist die Differenz zwischen der Studiengebühr der Einzelbuchung der Teilstudienprogramme (CAS, DAS) und dem bezahlten Anteil der Studiengebühr des Masterstudienprogramms nachzuzahlen. Grundsätzlich werden erbrachte Leistungen seitens der SIAL unabhängig von damit zusammenhängenden Leistungsnachweisen der Teilnehmenden verrechnet.

12. Unterbruch des Studiums

Das Studium kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden. Der Unterbruch ist schriftlich zu beantragen. Die maximale Studiendauer ist im jeweiligen Prüfungsreglement geregelt. Durch den Unterbruch entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Wird mit dem Unterbruch die maximale Studiendauer überschritten, so handelt es sich um eine Kündigung und Neuanmeldung (vgl. Punkt 6 dieser AGB).

13. Austritt infolge nicht erfüllter Promotionsbedingungen

Wurden die Bedingungen für die vorgesehenen Leistungsnachweise gemäss dem jeweiligen Prüfungsreglement des Studienprogrammes nicht erfüllt, ist eine Auflösung des Vertrages infolge Nichterfüllung der Promotionsbedingungen ohne zusätzliche Kostenfolge für den Teilnehmenden möglich. Es gilt die Verrechnung erbrachter Leistungen gemäss Art. 11.

14. Ausschlussmöglichkeit seitens der SIAL

Die SIAL behält sich das Recht vor, einen Teilnehmenden / eine Teilnehmende aufgrund widerrechtlichen und/oder unsittlichen und/oder unmoralischen und/oder disziplinarischen Fehlverhaltens von der Ausbildung auszuschliessen. Es sind die gesamten Kosten des Studienprogramms gemäss Studienprogrammsvertrag und allfälliger Schadenersatz durch den Teilnehmenden / die Teilnehmende zu tragen.

15. Standorte

Die SIAL behält sich vor, einen Standort vorübergehend oder ganz zu schliessen und die entsprechenden Studienprogramme an einem anderen Standort oder Anbieter durchzuführen.

16. Versicherung

Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung oder anderer notwendiger Versicherungen ist Sache des Teilnehmenden / der Teilnehmenden.

17. Urheberrechtlicher Schutz

Die Teilnehmenden nehmen zur Kenntnis, dass die auf der von uns betriebenen Online-Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte urheberrechtlichen Schutz geniessen. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Inhalte ist den Teilnehmenden ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung können rechtliche Schritte ergriffen werden.

18. Datenschutz

Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Studienprogramms- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im

Zusammenhang mit beruflicher Bildung bis auf Widerruf einverstanden. Die SIAL verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Die SIAL ist zudem berechtigt, Daten an andere Unternehmen weiterzugeben, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung der SIAL notwendig ist, z.B. im Fall, in dem mehr als ein Unternehmen in die Durchführung eines Studienprogramms involviert ist. Vorbehalten bleibt im Übrigen die Weitergabe von Daten, zu der die SIAL gesetzlich verpflichtet ist (z.B. gesetzliche Rechenschaftspflichten gegenüber den Bildungsbehörden). Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Grundsätzen einverstanden.

19. Schlussbestimmungen

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Gebührenordnung der SIAL werden bei jeweiligem Inkrafttreten durch Veröffentlichung in geeigneter Form im Internet mitgeteilt und gelten für alle Teilnehmenden. Individuelle ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.

20. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für den Studienprogrammsvertrag gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten sind die Gerichte in Zürich zuständig.